Infos zur Ganztagsbetreuung in Ammerbuch

Kein Mensch kann erklären, warum wir eigentlich seit vielen Jahren einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Kita haben, während, wenn die Kinder mit sechs Jahren oder mit fünfeinhalb oder sieben Jahren eingeschult werden und zwölf Uhr mittags Feierabend ist, sich wieder die Eltern um die Nachmittagsbetreuung in den ersten Grundschuljahren kümmern müssen. Das ist in vielen Bundesländern so; kein Mensch kann das verstehen. Und deswegen ist es völlig unverständlich, dass das nicht schon längst angegangen wurde.“
  Norbert Müller, MdB, Die Linke, 21.05.2021

Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits länger mit dem komplexen Thema und steht in intensivem Austausch mit den Schulen und Schulrektor*innen. Wir versuchen die beste Lösung für alle Standorte, für die Grundschulen in Altingen, Poltringen, Pfäffingen und Entringen zu finden und laden dazu zum Mitdenken ein. Eine Entscheidung zu Zeit- und Betreuungsmodell (Wahlform/ Verbindlichkeit) steht voraussichtlich in einer Gemeinderatssitzung im Juli an. 

Für uns als GAL gilt: Wichtig ist, die neue Ganztag-Grundschulen vom Kind her zu denken. Wir brauchen abwechslungsreiche Angebote um den Kindern  Spaß an der Schule zu bieten! Unser Ziel ist, dass die Kinder auch gerne lange im Schulgebäude sind.

Bei Fragen oder Ideen zum Ganztag wendet euch entweder an Frau Sybille Jakhier im Schulamt, an Frau Krell von der Gemeinde oder gerne auch an uns.


Informationen zur rechtlichen Situation und Gestaltungsmöglichkeiten:

Das Ganztagsförderungsgesetz – Was kommt da auf uns zu?

Ein gutes Ganztagsangebot ist essenziell für die Bildungschancen aller Kinder und für die Wahlfreiheit von Familien – 2021 wurde unter dem Kabinett Merkel IV das Ganztagsförderungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz gibt Eltern von Kindern zwischen 6 und 10 Jahren ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung unabhängig vom Bedarf der Eltern. Das heißt jedes Kind darf kostenlos an einer Ganztagsbetreuung angemeldet werden. Diese Ganztagsbetreuung sind als 8 Stunden am Tag an 5 Tagen in der Woche (Montag bis Freitag) gedacht. Wenn die Schule also um 8 Uhr beginnt, gilt der Rechtsanspruch an Betreuung bis 16 Uhr. Dabei gilt der Rechtsanspruch zuerst für die 1. Klasse, und dann mit jedem weiteren Schuljahr aufbauend für die anderen Klassen – also 2026/27 für Klasse 1, 2027/28 für Klasse 1 und 2, 2028/29 dann für die Klassen 1,2 und 3, und ab 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Klassenstufen der Grundschule.

Der Rechtsanspruch kann durch Ganztagsgrundschulen, Betreuende Grundschulen, Tageseinrichtungen für Kinder (Horte), Kindertagespflege sowie jede weitere Form der Betreuung und Förderung im Sinne des SGB VIII erfüllt werden. Während die Ganztagsschule kostenlos ist, kann für die betreuende Grundschule und die Horte Kostenbeiträge von Familien gefordert werden,  ein Rechtsanspruch bedeutet nicht automatisch Kostenfreiheit.
Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien, dabei können die Bundesländer eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.
Das Gesetz verpflichtet niemand zur Teilnahme. Kein Elternteil muss seine/ihre Kinder gegen ihren/seinen Willen in eine Ganztagsbetreuung geben.

Das Ziel hinter dem GaFöG ist, fehlende günstige Betreuungsmöglichkeiten nach dem Übergang von der Kita/ Kindergarten zur Grundschule zu schließen (Betreuungslücke nach der Kita schließen). Dahinter stecken die Ideen der Chancengerechtigkeit in der Bildung und die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels: Wenn für alle Eltern ein günstiges Betreuungsangebot da ist, können hier mehr Eltern der Arbeit in dem Umfang nachgehen, den sie wollen.
Am wichtigsten wird aber die bruchlose Betreuungs- sowie Förderungskette zwischen KiTa und Grundschule angesehen.

Wie kann die Ganztagsbetreuung konkret aussehen?

I Betreuungsformen

1. Verbindliche Form der Ganztagsschule

Hier ist die ganze Schule im Ganztagsbetrieb eingerichtet, d.h. alle Schüler*innen die sich für diese Schule angemeldet haben müssen daran teilnehmen. Sollte also die Grundschule Pfäffingen als verbindliche Schule eingerichtet werden, müssten alle Schüler*innen, die sich für Pfäffingen anmelden, am Ganztag teilnehmen.

2. Wahlform

Hier ist die Schule nicht im verbindlichen Ganztagsbetrieb. Die Teilnahme erfordert eine Anmeldung, d.h. Schüler*innen können sich für ein Schuljahr am Ganztag teilnehmen oder eben auch nicht.

Wenn Schüler*innen für den Ganztagsbetrieb angemeldet werden, endet die Schule mit dem Ende des Ganztagsbetrieb. Je nach konkretem Modell, wären dass dann 7 oder 8 Stunden Aufenthalt an der Schule. Für jeglichen Ganztagsbetrieb gilt Schulpflicht (außer im Mittagsband), d.h. die Kindern müssen auf dem Schulgelände sein.

Wenn Schüler*innen nicht für den Ganztagsbetrieb angemeldet werden, endet die Schule mit dem Ende des regulären Unterrichts, das wäre dann gegen Mittag, also eine Halbtagsschule.

II Zeitmodelle

Der Rechtsanspruch liegt bei 8h bei 5 Werktagen, doch wir als Schulträger – die Grundschulen haben als Schulträger die Gemeinde – haben verschiedene Zeitmodelle die wir im Ganztag als kostenfreie Betreuung anbieten können:

  • Ganztagsangebot
  • 3 x 7 Zeitstunden
  • 3 x 8 Zeitstunden
  • 4 x 7 Zeitstunden
  • 4 x 8 Zeitstunden
  • 5 x 7 Zeitstunden
  • 5 x 8 Zeitstunden

Dabei ist wichtig zu unterscheiden, dass eine Ganztagsschule nicht gleich 8h Frontalunterricht heißt. Ein gutes Beispiel wie eine Ganztagsgrundschule umgesetzt sein kann, ist die Aischbach Grundschule. Hier finden sich 4 Beispielstundenpläne im Ganztag für die Klassen 1 – 4.

III kostenpflichtige Betreuung

Außerhalb des Zeitmodells der jeweiligen Schule können sich Eltern kostenpflichtige Betreuung dazukaufen (in den Beispielplänen  unten in hellgrün markiert). Ein Beispiel anhand der Grundschule Pfäffingen: Wenn Pfäffingen ein 3 x 7 Zeitstundenmodell fährt, könnte man sich an zwei Tagen eine kostenpflichtige Betreuung dazu buchen. Hier ist aber nicht gewährleistet, dass diese Betreuung auch im selben Schulstandort stattfindet, denn die Mindestteilnehmeranzahl für eine Gruppe einer Ganztagsschule sind 25 Schülerinnen und Schüler (und zwar klassen- und jahrgangsübergreifend!). Sollten weniger als 25 Schüler*innen in einer Schule für eine Ganztagsbetreuung angemeldet werden, muss eine Ganztagsbetreuung an diesem spezifischen Schulstandort nicht angemeldet werden, sondern es kann auf einen anderen Schulstandort hin verwiesen werden. Sprich, die Schüler*innen könnten dann an einer anderen Schule (z.B. Poltringen) in eine Ganztagsbetreuung kommen. Wenn sich genug Kinder anmelden kann in jeder Schule eine Betreuung gewährleistet sein.

Wie in diesem Prozess das Betreuungsangebot der MütZe integriert werden kann, werden wir als Gemeinderat mit den Schulen, der Gemeindeverwaltung und MütZe noch erarbeiten.

IV Mittagsband

Im GaFöG ist für die Ganztagsbetreuung eine Mittagspause vorgesehen. Diese findet nach dem Ende der Halbtagsschule, also gegen 12 Uhr statt. In dieser Mittagspause können Kinder, die in der Ganztagsschule sind, entweder nach Hause gehen und dort essen oder es gibt eine warmes Mittagessen, welches von der Gemeinde gestellt wird.

V Beispielstunden-Pläne

In diesem Beispiel wird der Rechtsanspruch (8h) erfüllt, mit einem 3x8h Zeitmodell.

Die Punkte „Frühbetreuung“ und „Spätbetreuung“ sind hier freiwillige Zusatzaufgaben,die nicht vom Rechtsanspruch abgedeckt werden.

In diesem Beispiel wird der Rechtsanspruch (8h) erfüllt, mit einem 3x7h Zeitmodell plus dazu buchbarer Betreuung. 

In allen Hellgrünen Bereichen übernimmt die Finanzierung der Betreuung  der Schulträger, also wir als Gemeinde. Das wird nicht kostendeckend über Elternbeiträge laufen, d.h.  die Gemeinde wird mehr Geld ausgeben als sie einnimmt.

Finn Schwarz, Gemeinderat

Unsere Quellen zum nachlesen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/betreuungsluecken-fuer-kinder-im-grundschulalter-schliessen-133604

https://www.recht-auf-ganztag.de/

Heute ist ein guter Tag für Familien, ein guter Tag für Kinder und auch ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Für viele Familien in Deutschland und gerade auch für Alleinerziehende – hier trifft es besonders Frauen – gab es in der nächsten Lebensphase nach Ende der Kitazeit, während der man ein ganztägiges Betreuungsangebot hatte, in der das Kind auf die Grundschule gegangen ist, einen absoluten Schock. Das war im Lebensalltag schwer zu bewältigen, weil plötzlich nicht überall im Land eine Ganztagsbetreuung, Ganztagsbegleitung bzw. Ganztagsbildung möglich war. Deshalb ist es ein so wichtiger Schritt, dass wir diesen Rechtsanspruch jetzt verankert haben, den alle Familien und Menschen mit Kindern einfordern können“.

Britta Hasselmann, MdB, B`90/Die Grünen, 7. September 2021