Wie wählen?

Damit Ihre und deine Stimmen zur Kommunalwahl auf jeden Fall gewertet werden, erklären wir hier kurz das Wahlsystem.

Allgemeines.

Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit den Europawahlen am 26. Mai 2019 statt. Wählen dürfen alle, die mindestens 16
Jahre alt sind, Deutsche oder EU-Bürger sind und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.

Im Vorfeld der Wahl kommt die Wahlbenachrichtigung per Post. Die unbedingt durchlesen, behalten und am 26. Mai mit ins
Wahllokal bringen.

Falls keine Wahlbenachrichtigung kommt oder wenn die
Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.
Bei der Gemeinde nachfragen: www.ammerbuch.de.

Wenn man am 26. Mai andere wichtige Dinge zu tun hat, kann man mit der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahl beantragen.

Gemeinderatswahl Ammerbuch

Alle Wahlberechtigte haben 22 Stimmen. Man wählt mit diesen 22 Stimmen Personen auf den Listen.
Man darf dabei bis zu 3 Stimmen für eine Person vergeben.

Verwendet man mehr als 22 Stimmen oder vergibt man mehr als 3 Stimmen pro Person, so werden Stimmen
ungültig!

Wählen kann man indem man:
– den Stimmzettel der bevorzugten Liste unmarkiert abgibt. Das wird so gewertet, als hätte man jeder Person auf der Liste genau eine Stimme gegeben.
– die Stimmen auf die Personen einer oder mehrerer Listen verteilt indem man hinter dem jeweilgen Namen eine „1“, „2“ oder „3“ schreibt.

Wir empfehlen keine Stimmen verfallen zu lassen,
sondern alle 22 Stimmen zu verwenden.
Angenommen man will Lisa Musterfrau und Max Mustermann auf der Liste A wählen.
Also Lisa Musterfrau und Max Mustermann je 3 Stimmen geben?
Dann bekommt die Liste A nur 6 Stimmen statt den vollen 22.
Der Liste A fehlen dann eventuell Stimmen zu einem weiteren Sitz. Das kann dazu führen, dass ihre Lieblingskandidatin Lisa
Musterfrau knapp doch nicht in den Gemeinderat kommt.
Also: Wenn man noch Stimmen übrig hat, dann verteilt man die am besten gleichmäßig auf der bevorzugten Liste.

Ortschaftsratswahlen in Pfäffingen,
Poltringen, Reusten, Altingen und
Breitenholz.

Alle Wahlberechtigte haben 5 Stimmen. Man wählt mit diesen 5 Stimmen Personen auf den Listen.
Man darf dabei bis zu 3 Stimmen für eine Person vergeben.

Verwendet man mehr als 5 Stimmen oder vergibt man mehr als 3 Stimmen pro Person, so werden Stimmen
ungültig!

Ansonsten gilt das gleiche Vorgehen wie bei der
Gemeinderatswahl.

Wir empfehlen keine Stimme verfallen zu lassen. Falls man also die Kandidatin Lisa Musterfrau auf der Liste A toll findet, sollte man ihr 3 Stimmen geben. Und die übrigen 2 Stimmen an weitere Personen auf  der Liste A verteilen.
So ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass Lisa Musterfrau tatsächlich gewähl wird.

Um alle 5 Stimmen zu nutzen, macht es in Poltringen, Reusten und Altingen keinen Sinn den unmarkierten GAL-Stimmzettel abzugeben. Ein unmarkierter Stimmzettel wird mit einer Stimme je Person gewertet. In Altingen und Poltringen wären das dann 3 Stimmen, In Reusten 2 (statt den vollen 5).
Lieber sollte man die Kandidatinnen und Kandidaten mit expliziten Stimmenzahlen versehen, um alle 5 Stimmen zu verwenden.
In Pfäffingen tritt dieses Problem nicht auf, da wir da mehr als 5 Personen nominiert haben.

Kreistagswahlen

Alle Wahlberechtigte haben 5 Stimmen. Man wählt mit diesen 5 Stimmen Personen auf den Listen.
Man darf dabei bis zu 3 Stimmen für eine Person vergeben.

Verwendet man mehr als 5 Stimmen oder vergibt man mehr als 3 Stimmen pro Person, so werden Stimmen
ungültig!

Ansonsten gilt das gleiche Vorgehen wie bei der
Gemeinderatswahl. Auch bei der Kreistagswahl, empfehlen wir keine Stimmen verfallen zu lassen.