Unechte Teilortswahl – worauf muss ich achten?

Bei der Stimmabgabe gibt ein es paar Dinge zu beachten, denn der Gemeinderat wird nach der so genannten unechten Teilortswahl gewählt.

Das bedeutet, jedem Teilort ist eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert.

Das sind in
Entringen       6
Altingen         4
Pfäffingen     3
Poltringen      3
Reusten         2
und Breitenholz       1
Sitz(e)

Insgesamt sind also 19 Sitze zu vergeben, daher haben Sie 19 Stimmen, die Sie auf Kandidaten aus allen Ortsteilen (also nicht nur dem wo Sie selbst wohnen) verteilen können.
Sie können einen Stimmzettel ohne Eintragung abgeben, dann bekommt prinzipiell jeder Kandidat eine Stimme.
Sie können aber auch einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben („kumulieren“) und auch Kandidaten von anderen Listen übernehmen („panaschieren“), Sie dürfen dann aber keinesfalls mehr als 19 Stimmen verteilen, sonst ist die komplette Stimmabgabe ungültig!
Durch die unechte Teilortswahl kommt nun noch etwas hinzu, auf das Sie unbedingt achten müssen:
Sie dürfen nur so vielen Kandidaten aus einem Teilort Stimmen geben, wie in diesem auch zu wählen sind (s.o);sonst ist die Stimmabgabe für diesen Teilort ungültig.
Ein Beispiel: In Pfäffingen sind drei Sitze zu vergeben, daher dürfen Sie nur drei Kandidaten Stimmen geben. Geben Sie 4 oder mehr Kandidaten aus Pfäffingen Stimmen, sind alle Stimmen für die Pfäffinger Kandidaten ungültig.

 

Achtung: Auf unserer Liste im Jahr 2009 standen in Breitenholz, Pfäffingen, Poltringen und Reusten jeweils eine Kandidatin/ein Kandidat mehr als der Ort Sitze hat. Trotzdem bleibt es bei der gerade beschriebenen Regel.

Sie dürfen also für
Breitenholz  max. einer/einem KandidatIn
Pfäffingen max. drei KandidatInnen
Poltringen max. drei KandidatInnen
Reusten max. zwei KandidatInnen
(max. 3) Stimmen geben. Sonst sind die Stimmen ungültig!
Lassen Sie sich aber durch das etwas komplizierte System nicht abschrecken, nehmen Sie sich einfach etwas Zeit, die Stimmzettel und Merkblätter genau anzuschauen.

Gehen Sie bitte zur Wahl, das ist Ihr demokratisches Grundrecht.

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